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   OLG Koblenz, 26.02.2014 - 1 Verg 15/13   

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OLG Koblenz, 26.02.2014 - 1 Verg 15/13 (https://dejure.org/2014,4437)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.02.2014 - 1 Verg 15/13 (https://dejure.org/2014,4437)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 1 Verg 15/13 (https://dejure.org/2014,4437)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Abbrucharbeiten

    § 133 BGB, § 15 VOB/A 2012
    Vergabeverfahren: Auslegung eines Angebots nach dem wirklichen Willen des Bieters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Angebots über Abbrucharbeiten; Ausschließung wegen Abweichung von dem vorgegebenen Verfahren

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Feststellbare wirklicher Wille des Bieters allein maßgebend

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    § 13 Abs. 1 Nr. 3, 6 EG VOB/A, § 15 EG VOB/A
    Der wirkliche Wille hat Vorrang vor dem Empfängerhorizont

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Handabbruch ausgeschrieben, Abbruchzangen angeboten: Angebotsausschluss! (VPR 2014, 127)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Handabbruch ausgeschrieben, Abbruchzangen angeboten: Angebotsausschluss! (IBR 2014, 367)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1367
  • VergabeR 2014, 609
  • ZfBR 2014, 391
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82

    Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2014 - 1 Verg 15/13
    b) Der somit zugestandene wirkliche Wille das Erklärenden ist allein maßgeblich - und geht sowohl dem Wortlaut der Erklärung als auch jeder anderweitigen Interpretation vor -, wenn auch der Erklärungsempfänger die Äußerung in diesem Sinne verstanden hat (BGH v. 26.10.1983 - IVa ZR 80/82 - juris Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - Verg 9/09

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderungen an den

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2014 - 1 Verg 15/13
    Anders als bei der Auslegung einer Willenserklärung nach dem objektiven Empfängerhorizont dürfen hier auch dem Zugang des Angebots nachfolgende Umstände wie Äußerungen des Bieters insoweit berücksichtigt werden, als sie Rückschlüsse auf seinen tatsächlichen Willen und/oder das tatsächliche Verständnis des Erklärungsempfängers zulassen (OLG Düsseldorf v. 14.10.2009 - VII-Verg 9/09 - juris Rn. 21; OLG Düsseldorf v. 12.03.2007 - VII Verg 53/06 - juris Rn. 59).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - Verg 53/06

    Vergabeverfahren - zur Berücksichtigung nachträglich abgegebener Erläuterungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2014 - 1 Verg 15/13
    Anders als bei der Auslegung einer Willenserklärung nach dem objektiven Empfängerhorizont dürfen hier auch dem Zugang des Angebots nachfolgende Umstände wie Äußerungen des Bieters insoweit berücksichtigt werden, als sie Rückschlüsse auf seinen tatsächlichen Willen und/oder das tatsächliche Verständnis des Erklärungsempfängers zulassen (OLG Düsseldorf v. 14.10.2009 - VII-Verg 9/09 - juris Rn. 21; OLG Düsseldorf v. 12.03.2007 - VII Verg 53/06 - juris Rn. 59).
  • VK Rheinland-Pfalz, 19.11.2013 - VK 1-26/13

    Wann ist eine Preisangabe unzutreffend?

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2014 - 1 Verg 15/13
    VK 1 - 26/13 VK Rheinland-Pfalz.
  • OLG Saarbrücken, 15.06.2016 - 1 U 151/15

    Schadensersatzanspruch des übergangenen Bieters im Vergabeverfahren für

    Auch solche, nach Zugang des Angebots erfolgende Äußerungen des Bieters dürfen daher insoweit berücksichtigt werden, als sie Rückschlüsse auf seinen tatsächlichen Willen und/oder das tatsächliche Verständnis des Erklärungsempfängers zulassen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 Verg 15/13 -, juris Rn. 22, VergabeR 2014, S. 609; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2007 - VII-Verg 53/06 -, juris, Rn. 38 und 59; Horn, in: Heiermann/Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 15 VOB/A 2012, Rn. 27 aE... pp.
  • VK Bund, 16.04.2015 - VK 2-27/15

    Nachprüfungsverfahren: Briefpostdienstleistungen

    Zwar hat bei der Auslegung eines Angebots der feststellbare wirkliche Wille des Bieters Vorrang vor einer Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont, wenn die Erklärung vom Auftraggeber im gleichen Sinne verstanden wurde (OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Februar 2014, 1 Verg 15/13).
  • VK Rheinland-Pfalz, 19.11.2013 - VK 1-26/13

    Wann ist eine Preisangabe unzutreffend?

    OLG Koblenz, 26.02.2014 - 1 Verg 15/13 .
  • VK Sachsen, 25.07.2014 - 1/SVK/024-14

    Änderung des Beschaffungsbedarfs ist kein Aufhebungsgrund

    Auch wenn es sich bei der Kalkulation, aus welcher die beabsichtigte anderweitige Ausführung des Fangedamms offenbar wurde, lediglich um ein internes Dokument handelt und dieses nicht Vertragsbestandteil wird, so kann der daraus hervorgehende Wille der Antragstellerin nach Auffassung der Kammer nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. auch OLG Koblenz, Beschl. v. 26. Februar 2014 - 1 Verg 15/13).
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